Neubauförderung
Der Schlüssel zum Eigenheim – so verwirklichen Sie Ihren Wohntraum
Gestiegene Zinsen und Baupreise – kann ich mir da ein Eigenheim noch leisten? Die Antwort lautet: Ja, denn als Häuslebauerin oder Häuslebauer können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen zinsverbilligten Kredit beantragen, mit dem Sie einen guten Teil Ihrer Finanzierung bestreiten können (Programm 124). Wenn Sie ein „klimafreundliches Gebäude“ planen, haben Sie gute Chancen auf die attraktive Neubauförderung durch die KfW-Bank (Programme 296 bis 298). Und Familien mit Kindern dürfen seit 16.10.2023 mehr verdienen, wenn sie Förderung des Programms „Wohneigentum für Familien“ (KfW-Programm 300) beantragen möchten.
Sehr viele KfW-Förderprogramme sind zudem miteinander kombinierbar. Hier lohnt es sich, bei Ihrem Baufinanzierer und/ oder Ihrer Hausbank in einem persönlichen Beratungsgespräch die für Sie individuell passende Förderung zu ermitteln.
Bei allen Fördermaßnahmen muss eines immer beachtet werden: alle Förderanträge für die KfW müssen grundsätzlich eingereicht werden, BEVOR Baumaßnahmen begonnen bzw. Kaufverträge abgeschlossen werden.
Übersicht zu Neubauförderungen
| Förderung | Wer wird gefördert | Was wird gefördert / Anforderungen | Konditionen |
|---|---|---|---|
| KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) |
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Auch für Baunebenkosten, Außenanlagen, Baugrundstück nutzbar |
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| Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude (KfW 297, 298) |
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| Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296) |
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| Wohneigentum für Familien (KfW 300) |
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| Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270) |
| Für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Photovoltaik, Wasser, Wind oder Biomasse, bis zu 100% der Investitionskosten |
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Was ist eine Neubauförderung?
Neubauförderung ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Menschen dabei hilft, ein Eigenheim zu bauen oder zu sanieren. In der Regel sind diese Förderungen darauf ausgerichtet, den Bau oder die Sanierung von Häusern und Wohnungen gerade in Gebieten, in denen Wohnraum knapp oder teuer ist, zu fördern.
Es gibt unterschiedliche Varianten, wie Neubauförderungen zur Verfügung gestellt werden. Das können Zuschüsse sein, die direkt an die Bauherren ausgezahlt werden oder zinsgünstige Darlehen, bei denen die Rückzahlung zu besonders niedrigen Zinssätzen erfolgt. Beides macht den Bau günstiger und damit für viele Familien in Deutschland finanzierbar.
Was ist der Hintergrund der Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau
Beim Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” steht, wie es der Name schon sagt, das Erreichen der Klimaziele an erster Stelle. Wer ein besonders energieeffizientes Haus baut oder kauft, erhält zinsverbilligte Kredite bis zu 150.000 Euro. Wichtig dabei zu wissen ist: Mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs müssen aus erneuerbaren Energien kommen.
Hintergrund ist das große und bedeutsame Ziel, den Gebäudebestand deutschlandweit bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Deshalb unterstützt der Staat ausschließlich nachhaltige Immobilienprojekte, die dieses Ziel verfolgen. Wer heute nachhaltig und umweltschonend baut oder saniert, nützt nicht nur dem Klima, sondern durch steigende Nebenkosten auch langfristig dem eigenen Geldbeutel.
Was wird mit der Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude gefördert?
Egal ob Haus oder Eigentumswohnung, gefördert werden der Kauf und der Neubau einer klimaneutralen Immobilie. Für Häuslebauer ist das KfW-Programm 297 „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ relevant. Die Voraussetzung für die Neubauförderung ist, dass das Gebäude den strengen Energiestandard “Effizienzhaus 40” erfüllen muss. Dieser besagt, dass die Immobilie höchstens 40 Prozent der Energie im Vergleich zu einem üblichen Referenzgebäude verbrauchen darf.
Gefördert wird in 3 Stufen:
1) Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
- Pro Wohneinheit werden maximal 100.000 Euro Fördersumme gewährt
- Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 müssen erfüllt sein
- Das Gebäude darf nicht mit Öl oder Gas beheizt werden
- Zum Zeitpunkt der Antragsstellung liegt eine gültige Baugenehmigung vor oder die zuständige Baubehörde von dem Bauvorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf
2) Klimafreundliches Wohngebäude /Effizienzhaus 40)
- Pro Wohneinheit werden maximal 100.000 Euro gefördert. Achtung: Ein Haus mit Einliegerwohnung bekommt somit bis zu 200.000 Euro.
- Der Standard “Effizienzhaus 40” muss eingehalten werden.
- Die Treibhausgasemissionen müssen über den Zeitraum des Bestehens der Immobilie, die Anforderungen des „Qualitäts¬siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllen.
Das Gebäude darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden – auch Holzpellets sind ausgeschlossen.
3) Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (“Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus”)
- Maximal 150.000 Euro werden pro Wohneinheit gefördert.
- Es gelten dieselben Bedingungen wie in der ersten Stufe, jedoch ist hier ein zusätzliches Nachhaltigkeitszertifikat nötig, welches die Einhaltung der Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts-siegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ bestätigt. In den Qualitätsanforderungen geht es beispielsweise um die Verwendung von umweltfreundlichen und schadstofffreien Baustoffen sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien bereits beim Bau.
- Dringend notwendig bei diesem Vorgang ist das Einbeziehen eines Energieeffizienz-Experten sowie einer QNG-Zertifizierungsstelle und eines QNG-Nachhaltigkeits-Beraters.
Was ist der Unterschied zum Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment?
Der größte Unterschied zwischen den Fördermaßnahmen KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude) und KfW 296 (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude) liegt darin, dass bei der KfW 296-Förderung die Mindestanforderungen an den Neubau nur die Effizienzhausstufe 55 umfassen.
Zudem muss bei der Förderung KfW 296 eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzen. Zu den Aufenthaltsräumen zählt ein abgeschlossener Wohnraum innerhalb einer Wohneinheit. Zu Grunde liegt hier die Definition der jeweiligen Landesbauordnung. Wohnküchen/Küchen gelten ebenfalls als Aufenthaltsraum, Sanitärräume jedoch nicht. Aufenthaltsräume müssen mindestens 10 m2 groß sein.
Die Anzahl der Aufenthaltsräume je nach Wohnfläche ist wie folgt definiert:
- 1 Raum: bis 40 m2 (Standard), bis 55 m2 (rollstuhlgerecht)
- 2 Räume: bis 55 m2 (Standard), bis 70 m2 (rollstuhlgerecht)
- 3 Räume: bis 70 m2 (Standard), bis 85 m2 (rollstuhlgerecht)
- 4 Räume: bis 85 m2 (Standard), bis 100 m2 (rollstuhlgerecht)
Je 1 weiterer Raum: bis zusätzlich 15 m2 (Standard und rollstuhlgerecht)
Welche Maßnahmen werden konkret gefördert und wer kann die Neubauförderung beantragen?
In beiden Stufen werden nicht nur alle Kosten rund um den Bau und den Kauf einschließlich Nebenkosten wie Architektenleistung, Gutachten oder Baugerüst gefördert, sondern auch die Planung und Baubegleitung durch Experten und Berater für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Gefördert wird jeder, der klimafreundlich bauen oder kaufen möchte. Von Privatpersonen bis hin zu Investoren und Unternehmen erhält somit jeder die Förderung, der plant, der Umwelt durch energieeffizientes Bauen etwas Gutes zu tun.
Wie sind die Konditionen – welche Zinssätze und Laufzeiten gibt es?
Sie können zwischen zwei Arten der Finanzierung wählen: dem Annuitätendarlehen und dem endfälligen Darlehen. Beides hat seine Vor- und Nachteile:
Beim Annuitätendarlehen bleibt die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit konstant, was Ihnen eine gute Planungssicherheit bietet. Bei einem endfälligen Darlehen werden während der Laufzeit nur die Zinsen bezahlt und der gesamte Darlehensbetrag ist erst am Ende der Laufzeit als Einmalzahlung zu entrichten. Der Vorteil hierbei ist, dass die monatliche Belastung gering ist und der Kreditnehmer sein Kapital in der Zwischenzeit anderweitig gewinnbringend einsetzen kann.
Die Konditionen des KfW Förderprogramms “Klimafreundlicher Neubau” sind recht attraktiv. So gibt es einen effektiven Jahreszins bereits ab 0,01 Prozent, der sowohl für den Neubau als auch für den Kauf von Immobilien genutzt werden kann. Zudem können Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und Zinsbindungen von bis zu 10 Jahren vereinbart werden, was eine langfristige Planung ermöglicht. Nähere Informationen und tagesaktuelle Zinssätze können Sie direkt bei der KfW einsehen.
Welche Neubauförderung gibt es außerdem?
Der Bau eines Effizienzhauses 40 ist trotz der Förderung nicht für jeden geeignet, da die hohen Anforderungen an den Hausbau die Kosten um einiges in die Höhe treiben. Deshalb sind Sie nicht sicher, ob Sie besonders energieeffizient und klimafreundlich bauen können?
Vielleicht haben Sie auch eine Familie und fragen sich, welche Förderungen für diesen Fall zur Verfügung stehen? Gibt es noch das Baukindergeld?
Oder planen Sie, eine Photovoltaik-Anlage in Ihrem Neubau einzubauen und haben schon einmal von der KfW-Förderung für Photovoltaik gehört? Alle drei Möglichkeiten stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Wohneigentum für Familien (Ersatz für „Baukindergeld“)
Die KfW-Fördermaßnahme 300 – Wohneigentum für Familien gilt als inhaltlicher Nachfolger des Baukindergeldes. Dabei unterscheiden sich die KfW 300 und das vorangegangene Baukindergeld in der Art der Förderung maßgeblich: war das Baukindergeld ein echter, nicht rückzahlbarer Zuschuss, bietet die KfW stattdessen einen stark zinsvergünstigten Förderkredit. Streng mit der Förderung verknüpft sind energetische Standards. Auch wird der Kredit nur für den Neubau gewährt – das Baukindergeld konnte hingegen auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie genutzt werden.
Vor allem Familien mit minderjährigen Kindern und einem geringem bis mittleren Einkommen sollen damit unterstützt werden. Ziel ist es, diesen Familien dabei zu helfen, ein klimafreundliches Eigenheim zu realisieren. Auch hier soll die Unterstützung in Form von zinsgünstigen Krediten von der KfW-Förderbank erfolgen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- Zielgruppe sind Familien mit minderjährigen Kindern.
- Die Einkommensgrenze liegt pro Familie bei 90.000 € + 10.000 € pro Kind.
- Es werden je nach Kinderzahl bis zu 270.000 € gefördert.
- Bedingung ist der Bau eines klimafreundlichen Hausbau-Standards.
- Effektiver Jahreszins ab 0,01 %
KfW-Förderung 124
KfW-Wohneigentumsprogramm
Wenn Sie einen konventionellen Neubau planen, besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, die Fördermittel des KfW-Wohneigentumsprogrammes in Anspruch zu nehmen. Hier sind im Gegensatz zum Förderprogramm “Klimaneutrales Wohngebäude” keine spezifischen Anforderungen vorgeschrieben. Auch bei dieser Möglichkeit erhalten Sie bis zu 100.000 Euro Förderkredit, allerdings startet der effektive Jahreszins hier erst bei 4,09 Prozent. Nähere Informationen finden Sie hier.
KfW-Förderung 270
“Erneuerbare Energien – Standard” – der Förderkredit für Strom und Wärme
Falls Sie überlegen, in Anlagen wie Photovoltaik-, Wasser-, Wind- oder Biogasanlagen zu investieren, dann sollten Sie sich das KfW-Förderprogramm “Erneuerbare Energie – Standard” näher anschauen. Hier ist es möglich, sehr hohe Beträge – bis zu 50 Mio. Euro – zu einem effektiven Jahreszins ab 4,18 Prozent zu finanzieren.
Dieser Kredit richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die in die entsprechenden Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme oder in Netze und Speicher für erneuerbare Energien investieren möchten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Vor- und Nachteile einer KfW-Förderung
Jeder Bauherr bzw. Bauherrin muss individuell entscheiden, ob und welche Fördermaßnahmen für das eigene Bauvorhaben infrage kommen. Hierbei unterstützt Sie selbstverständlich Ihr Kreditinstitut bzw. Bank. Nachfolgend haben wir Ihnen grob die Vor- und Nachteile, die mit einer möglichen KfW-Förderung einhergehen, einmal aufgelistet:
Vorteile:
- Attraktive Zuschüsse von bis zu mehreren 100.000 Euro möglich
- Kombination mehrere Förderprogramme möglich
- Verschiedene Kreditinstitute geben optionale Zinsrabatte auf den KfW-Zins
- KfW-Förderungen werden vorteilhaft im 2. Rang des Grundbuches eingetragen, der erste Rang bleibt dabei für das Hypothekendarlehen erhalten.
Nachteile:
- Zinsbindung maximal 10 Jahre. Nur bei KfW 300 und 308 ist eine 20-jährige Bindung möglich
- Ein genauer und detailreicher Vergleich muss dringend erfolgen: teilweise können konventionelle Darlehen günstiger sein als ein KfW-Darlehen. Gewährte Zuschüsse können die KfW-Darlehen jedoch auch wieder interessant machen
- Die verfügbaren Darlehenssummen der KfW sind beschränkt. Daher kann es für den Bauherren/ die Bauherrin zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit und der Finanzierbarkeit der einzeln Förderprogramme kommen
- Förderantrag muss zwingend VOR Baubeginn bzw. VOR Vertragsabschluss gestellt werden, daher muss die finale Berechnung bereits weit im Vorfeld erfolgen.
Fazit & Tipps zur Neubauförderung
Die genannten Optionen der Neubauförderungen sind gute Möglichkeiten, den Bau Ihres Eigenheims finanziell attraktiver zu gestalten. Vor allem, wenn es um Nachhaltigkeit und Klimaschutz geht, ist das neue Förderprogramm der KfW “Klimafreundlicher Neubau” absolut sinnvoll.
Halten Sie sich einmal vor Augen: Die monatliche Finanzierungsrate fällt in den ersten 10 Jahren durch den günstigen Zinssatz durchschnittlich 300 bis 400 Euro niedriger aus. Das bedeutet, dass sich bei einem aktuellen Zinsniveau von etwa 4 Prozent in diesem Zeitraum etwa 35.000 bis 40.000 Euro Zinsen einsparen lassen.
Trotzdem ist es ratsam, eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen, sowohl beim Haushersteller bzgl. der Investitionskosten als auch bei einem Finanzierer. Informieren Sie sich über Kombinationsmöglichkeiten und die aktuellen Zinssätze, um eine umfassende Übersicht zu erhalten und die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Haushersteller finden Sie in unseren Ausstellungen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich persönlich und individuell direkt vor Ort zu den verschiedenen Hausmodellen und deren Fördermöglichkeiten beraten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!